Nachlassinsolvenzverfahren


Immer wieder und immer häufiger werde ich von Mandanten aufgesucht, die Erbe geworden sind, aber an der Werthaltigkeit des Nachlasses zweifeln. Die landläufige Meinung, die Erbschaft in solchen Fällen besser auszuschlagen, ist nicht immer ein guter Rat. 
Falls Sie sich hinsichtlich der Überschuldung des Nachlasses nicht sicher sind, kann ein Nachlassinsolvenzverfahren über den Nachlass eingeleitet werden. Dies hat verschiedene Vorteile: Die Ausschlagung einer Erbschaft hat innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls zu erfolgen, so dass nur in Ausnahmefällen ausreichend Zeit zur Prüfung des Nachlasses vorhanden sein wird. Demgegenüber besteht für die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahren keine feste Frist. Gesetzlich ist lediglich geregelt, dass die Verfahrenseröffnung unverzüglich nach Kenntnis der Überschuldung zu erfolgen hat. Somit bleibt aber ausreichend Zeit zur Prüfung der Werthaltigkeit des Nachlasses.

Bestätigt sich nach Abschluss des Nachlassinsolvenzverfahrens die Überschuldung nicht, erhalten die Erben ihr Erbe entsprechend den Erbquoten oder anderweitiger letztwilliger Verfügungen.