Erbschaftsteuererklärungen

Das Finanzamt kann von jedem an einer Erbschaft oder einer Schenkung Beteiligten die Abgabe einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung verlangen. Bereits die Erstellung der jährlich fälligen Einkommensteuererklärung stellt für viele Steuerpflichtige eine unbeliebte Aufgabe dar. Demgegenüber ist die korrekte Erstellung einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung aufgrund der Vielzahl der zu beachtenden Regelungen, Ausnahmen und Sondertatbestände für den ungeübten Laien beinahe ein Ding der Unmöglichkeit.

Der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen der Steuerberaterkammern, des Landesverbandes der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe Baden-Württemberg e.V., des Deutschen Steuerberaterinstitutes  e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. sowie das kontinuierliche Studium der Fachpublikationen sind Garant für eine kompetente Beratung und optimale Erstellung Ihrer Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.

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